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Info aus der KiTa St. Niko­laus Her­zlake

COVID-19 (Coro­n­avirus SARS-CoV-2)
Ein­stel­lung des Betriebs von Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen i.S.v. § 33 IfSG Infor­ma­tio­nen für Kindertage­sein­rich­tun­gen und Kindertage­spflegestellen
Nach aktueller Bew­er­tung der durch das Coro­na-Virus bed­ingten Infek­tion­slage durch die zuständi­gen Stellen in Nieder­sach­sen wird ab Mon­tag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 allen
Kindertage­sein­rich­tun­gen und erlaub­nispflichtige Kindertage­spflegestel­len­der Betrieb unter­sagt.
Es han­delt sich um eine Schutz­maß­nahme nach § 28Abs. 1 des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes (IfSG).
Die Schließung erfol­gt auf­grund ein­er fachauf­sichtlichen Weisung des Nieder­säch­sis­chen Min­is­teri­ums für Soziales, Gesund­heit und Gle­ich­stel­lung.

a) Auch Kindertage­sein­rich­tun­gen und die erlaub­nispflichtige Kindertage­spflege zählen zu den Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen im Sinne des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes. Diese Ein­rich­tun­gen sind gle­icher­maßen wie Schulen von den Auswirkun­gen der Ver­bre­itung des Coro­n­avirus in beson­der­er Weise betrof­fen. Zum Schutz der in den Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen betreuten Kinder, aber auch zum Schutz des dort täti­gen Per­son­als und der Fam­i­lien­ange­höri­gen der in den Ein­rich­tun­gen Betreuten oder Täti­gen wird es für erforder­lich gehal­ten, dass diese Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen als Schutz­maß­nahme ab sofort bis ein­schließlich 18.04.2020 geschlossen bleiben. Die Schließung aller Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen dient dazu, die Aus­bre­itung des Coro­n­avirus zu ver­langsamen.

b) Ausgenom­men von der Unter­sa­gung ist eine Not­be­treu­ung in kleinen Grup­pen. Die Not­be­treu­ung ist auf das notwendi­ge Maß zu begren­zen. Die Not­be­treu­ung dient dazu, Kinder aufzunehmen, wenn lediglich ein/e Erziehungsberechtigte/r zu den unten genan­nten Beruf­s­grup­pen gehört. 

Hierzu gehören ins­beson­dere fol­gende Beruf­s­grup­pen:

·Beschäftigte im Gesund­heits­bere­ich, medi­zinis­chen Bere­ich und
pflegerischen Bere­ich,
·Beschäftigte im Bere­ich der Polizei, Ret­tungs­di­enst, Katas­tro­phen­schutz und
Feuer­wehr,
·Beschäftigte im Vol­lzugs­bere­ich ein­schließlich Jus­tizvol­lzug, Maßregelvol­lzug
und ver­gle­ich­bare Bere­iche.

Bei der Not­be­treu­ung ist in einem beson­deren Maße auf die Ein­hal­tung der Hygien­e­s­tandards zu acht­en.

Eltern, die für ihre Kinder eine Not­be­treu­ung in der Kindertagesstätte St. Niko­laus benöti­gen und unter die oben genan­nten Beruf­s­grup­pen fall­en, kön­nen sich von Mon­tag bis Fre­itag jew­eils  in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 05962/1234 melden oder auch eine Mail schick­en. Die E-Mail Anschrift lautet: kath.kindergarten-herzlake@ewetel.net.