Info aus der KiTa St. Nikolaus Herzlake
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Einstellung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen i.S.v. § 33 IfSG Informationen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 allen
Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellender Betrieb untersagt.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
a) Auch Kindertageseinrichtungen und die erlaubnispflichtige Kindertagespflege zählen zu den Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Diese Einrichtungen sind gleichermaßen wie Schulen von den Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderer Weise betroffen. Zum Schutz der in den Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder, aber auch zum Schutz des dort tätigen Personals und der Familienangehörigen der in den Einrichtungen Betreuten oder Tätigen wird es für erforderlich gehalten, dass diese Gemeinschaftseinrichtungen als Schutzmaßnahme ab sofort bis einschließlich 18.04.2020 geschlossen bleiben. Die Schließung aller Gemeinschaftseinrichtungen dient dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
b) Ausgenommen von der Untersagung ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, wenn lediglich ein/e Erziehungsberechtigte/r zu den unten genannten Berufsgruppen gehört.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
·Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und
pflegerischen Bereich,
·Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und
Feuerwehr,
·Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug
und vergleichbare Bereiche.
Bei der Notbetreuung ist in einem besonderen Maße auf die Einhaltung der Hygienestandards zu achten.
Eltern, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in der Kindertagesstätte St. Nikolaus benötigen und unter die oben genannten Berufsgruppen fallen, können sich von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 05962/1234 melden oder auch eine Mail schicken. Die E-Mail Anschrift lautet: kath.kindergarten-herzlake@ewetel.net.