Liebe Eltern,
hier finden Sie einen Antrag auf Notbetreuung eines Kindes. (Stand 15.03.2020)Antrag auf Notbetreuung eines Kindes neu (1)
Wenn Sie Notbetreuung brauchen füllen Sie diesen Antrag bitte aus und bringen eine
Bescheinigung ihres Arbeitgebers mit. Außerdem eine Erklärung das Sie keine andere
Betreuungsmöglichkeit haben.
Sollten Sie die Notbetreuung nur an bestimmten Tagen benötigen, dann vermerken Sie dies
bitte auf der Anmeldung.
Info vom Landkreis Emsland:
Kriterien für die Aufnahme von Kindern in der Notbetreuung:
a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen. Dazu gehören:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschl. Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
b) Neben den bisher beispielhaft genannten „systemrelevanten Berufsgruppen“ sind überdies Kinder einer/s Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allg. öffentlichem Interesse tätig ist, aufzunehmen, wie z.B. in den Bereichen:
- Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
- Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
- Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
- Entsorgung (Müllabfuhr)
Diese beispielhafte Nennung von Berufsgruppen begründet keinen Rechtsanspruch, ist aber auch nicht abschließend.
Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.