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Liebe Eltern,

viele von Ihnen fra­gen sich in dieser Zeit, wie ver­halte ich mich wenn mein Kind krank ist.

Hier ein paar Hin­weise.

Bei Krankheit Ihres Kindes melden Sie sich bitte in der Ein­rich­tung und lassen es zu Hause gesund wer­den.

Kinder sollen erst wieder die Ein­rich­tung besuchen, wenn sie voll­ständig gesund sind.

Das Immun­sys­tem klein­er Kinder im Krip­pen-oder Kinder­gartenal­ter ist noch nicht voll aus­gereift, deshalb haben sie so häu­fig Infek­te.

Eltern soll­ten ihren kleinen Kindern lieber eine etwas län­gere Erhol­ungszeit nach ein­er Krankheit gön­nen.

Das Kind muss wenig­stens zwei Tage fieber­frei sein, und wieder mit Appetit essen und leb­haft spie­len. Sind diese drei Kri­te­rien erfüllt, kann es prob­lem­los in die Gemein­schaft­sein­rich­tung zurück­kehren.

Nach fieber­haften Infek­ten soll­ten Kinder grund­sät­zlich acht Tage lang keinen Sport treiben. Bei allen fieber­haften Infek­ten kann eine Beteili­gung der Herz­musku­latur nicht aus­geschlossen wer­den.

Beson­deres Ver­hal­ten bei COVID – 19:

Die Eltern sind ver­ant­wortlich dafür, dass ein Kind fieber­frei zur Ein­rich­tung geht und in den let­zten 14 Tagen keine Kon­tak­te zu an COVID – 19 erkrank­ten oder SARSCO-V-2- pos­i­tiv getesteten Per­so­n­en hat­te.

Bei einem banalen Infekt ohne deut­liche Beein­träch­ti­gung des Wohlbefind­ens (z.B. nur Schnupfen, leichter Hus­ten) kann die Kindertage­sein­rich­tung besucht wer­den. Dies gilt auch bei Vor­erkrankun­gen (z.B. Heuschnupfen, Pol­lenal­lergie)

Bei Infek­ten mit einem aus­geprägtem Krankheitswert (z.B. Hus­ten, Halss­chmerzen, erhöhte Tem­per­atur) muss die Gene­sung abge­wartet wer­den.

Nach 48 Stun­den Symp­tom­frei­heit kann die Kindertage­sein­rich­tung ohne weit­ere Aufla­gen (d.h. ohne ärztlich­es Attest, ohne Coro­na –Test) wieder besucht wer­den, wenn kein wissentlich­er Kon­takt zu ein­er bestätigten Covid-19 Erkrankung bekan­nt ist.

Bei schw­er­er Symp­to­matik, zum Beispiel mit

○         Fieber ab 38,5°C

○         akutem, uner­wartet aufge­trete­nen Infekt (ins­beson­dere der Atemwege) mit deut­lich­er Beein­träch­ti­gung des Wohlbefind­ens oder

○         anhal­ten­dem starken Hus­ten, der nicht durch eine Vor­erkrankung erk­lär­bar ist,

sollte unbe­d­ingt ärztliche Hil­fe in Anspruch genom­men wer­den.

Der Arzt wird dann entschei­den, ob ggf. auch eine Tes­tung auf Coro­na durchge­führt wer­den soll und welche Aspek­te für die Wiederzu­las­sung zum Besuch der Kindertage­sein­rich­tung zu beacht­en sind.

 Krankheit­en betr­e­f­fen aber nicht nur die Kinder, son­dern auch uns Erwach­sene bzw. die Mitar­beit­er in unser­er Ein­rich­tung. Auch wir müssen ver­ant­wor­tungs­be­wusst mit unser­er Gesund­heit umge­hen und natür­lich ver­mei­den, andere anzusteck­en.

Sie müssen sich darauf ein­stellen, dass es unab­hängig von einem Coro­na – Aus­bruch zu Grup­pen – bzw. Ein­rich­tungss­chließun­gen kom­men kann.

Soll­ten mehrere Mitar­beit­er erkranken und der geset­zlich vorgeschrieben Per­son­alschlüs­sel nicht einge­hal­ten wer­den kön­nen, sind wir dazu verpflichtet, entwed­er einzelne Grup­pen oder aber auch die gesamte Ein­rich­tung zu schließen.

Diese Entschei­dung wird im Bedarfs­fall sehr kurzfristig getrof­fen.