Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 mit dem Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien-und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Hier der komplette Text Kinderfreizeitbonus 2021